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Umwelttipps für den Umgang mit Wasser für Landwirte
Stoffeinträge aus der Fläche belasten unsere Gewässer. Durch sorgfältigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Gülle und Festmist helfen Sie mit, die Wasserqualität unserer Flüsse und Bäche sowie des Grundwassers zu erhalten und zu verbessern.
Gewässerverträglicher Pflanzenschutz
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist schon lange selbstverständlich. Der leichtfertige und übermäßige Umgang bringt zahlreiche Probleme mit sich. Deshalb ist beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ein Sachkundenachweis erforderlich.
Pflanzenschutzmittel in Gewässern sind schädlich für alle darin lebenden Organismen. Hauptsächlich beim Befüllen und Reinigen der Geräte gelangen Pflanzenschutzmittel über Kanäle und Kläranlagen in die oberirdischen Gewässer.
Helfen Sie mit, die Gewässergefährdung zu verringern durch
Einsparen von Pflanzenschutzmitteln
Rübenhackgerät
Pflanzenschutzmittel können eingespart werden, wenn man sich an folgende Regeln hält:
- wirtschaftliche Schadschwellen beachten
- resistente Pflanzensorten bevorzugen
- vielseitige Fruchtfolge vermindert den Schädlingsdruck
- ausgewogene Düngung fördert die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen
- mechanische Unkrautbekämpfung
- optimalen Einsatzzeitpunkt wählen
- Mischung mit benetzungsfördernden Substanzen, z.B. AHL
- Bandspritzung
Bandspritze
Vorsichtiger Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Durch Abdrift geht viel Spritzflüssigkeit verloren.
Auf dem Hof:
- nur zugelassene Mittel verwenden
- Spritzgerät maximal bis zur oberen Markierung befüllen
- Leergebinde ordnungsgemäß reinigen und entsorgen
- kein Kanalablauf vom Befüllplatz
- keine Verbindung zwischen Spritzbrühe und Wasserleitungsnetz
- Restmengen und Spülwasser nicht in die Kanalisation, sondern auf Feld ausbringen oder als Sondermüll entsorgen
Auf dem Feld:
- zeitliche und räumliche Einschränkung der Präparate beachten
- ausreichender Abstand zum Gewässer
- keine Spritzung auf geneigten Flächen vor erwarteten stärkeren Niederschlägen
- Restmenge mit Wasser verdünnen und auf dem Feld ausbringen
- den amtlichen Pflanzenschutzwarndienst beachten
Abrift vermeiden:
- Fahrgeschwindigkeit unter 6 km/h
- möglichst großtropfig spritzen
- Achtung bei Wind und an warmen Tagen
Optimale Geräteausstattung und regelmäßige Spritzenkontrollen
Spezialdüsen ermöglichen die Reinigung von Spritzmittelkanistern (1)
Düse
Füllstandsanzeiger erleichtern mittels Schauglas oder Schwimmer das exakte Ansetzen der Spritzbrühe (2)
Füllstandsanzeiger
Injektordüsen oder luftunterstützte Systeme vermindern die Abdrift (3)
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Der Zusatzbehälter ist für die Reinigung zweckmäßig (4)
Zusatzbehälter
Waschbürsten und Schlauch ermöglichen eine Reinigung auf dem Feld (5)
Waschbürsten und Schlauch
Die gesetzlich festgelegte Überprüfung auf speziellen Prüfständen ist durch ausgebildetes Fachpersonal im Abstand von zwei Jahren durchzuführen.
- exakt arbeitende Geräte sichern genaue Verteilung und ermöglichen Mengenreduzierung
- Kulturpflanzen bleiben ohne Schäden
- verschlissene Düsen werden frühzeitig erkannt
Ordnungsgemäße Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist die Anlagenverordnung (VAwS) zu beachten. Eine Übersicht über die Anforderungen finden sie einer Broschüre des Landesamtes für Landwirtschaft (siehe Seitenende unter "Weiterführende Informatinen"). Auskünfte hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Anforderungen erteilen die Fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft an den Kreisverwaltungsbehörden.
Silieren ohne Probleme
Gärsaft stellt eine Gefahr für Boden und Gewässer dar. Beim Silieren von Gras, Mais, Rübenblättern oder Zwischenfrüchten entsteht Gärsaft - ein regelrechter Nährstoffcocktail.
Bestimmend für den Gärsaftanfall ist der Trockensubstanzgehalt des Siliergutes. In den ersten Tagen nach dem Einsilieren entsteht der größte Teil des Gärsaftes.
Entweichen von Gärsaft oder verunreinigtem Wasser führt zur Ungenießbarkeit des Trinkwassers (schon geringe Mengen verderben den Geschmack).
Gärsaftanfall bei Trocken- und Nasssilagen
Gewässerverunreinigungen, die vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden, können mit Geldstrafen und mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet werden. Der Verursacher haftet zusätzlich für entstandene Schäden.
Nichts passiert, wenn...
- man Gärsaft bzw. verschmutztes Regenwasser auffängt und jegliches Entweichen verhindert
- man regelmäßig den Füllstand kontrolliert (bis 20 Tage nach dem Befüllen täglich) und den Auffangbehälter spätesten bei 2/3 der Füllmenge entleert
- man Gärsaft bzw. verschmutztes Regenwasser entsprechend der Düngeverordnung landwirtschaftlich verwertet (Wasserschutzgebietsauflagen beachten)
- man das Eindringen und Abfließen von Regenwasser in bzw. aus dem Silostock verhindert
- man die Bodenplatte bei der Entnahme von Silagen besenrein hält
Anforderungen an Flachsilos
Anforderungen an Massivsilos bezüglich des Standortes:
- In Wasserschutzgebieten entsprechende Verordnungen beachten
- Abstand zu oberirdischen Gewässern mindestens 20 m
- Überschwemmungsgebiete sind ungeeignet
bezüglich der Bauausführung:
- schnell und zuverlässig kontrollierbar
- dauerhaft dicht und gärsäurebeständig
- kein Eindringen von Regenwasser
- Auffangbehälter für Gärsaft und verunreinigtes Niederschlagswasser
Flachsilo mit seitlichen Wänden (Betonbauweise)
Anforderungen an Behelfssilos bezüglich des Standortes:
- nicht in Überschwemmungsgebieten
- nicht in Wasserschutzgebieten
- jährlicher Wechsel des Standorts
- nur auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
- Mächtigkeit des sorptionsfähigen Bodens:
50 cm bei Trockensilagen
bis 100 cm bei Nasssilagen - Abstandsregelung befolgen, Gärsaft darf nicht in oberirdische Gewässer gelangen
Anforderungen an Ballensilagen:
Unter normalen Bedingungen tritt kein Gärsaft aus. Ballen dürfen nicht in Überschwemmungsgebieten gelagert werden (Gefahr der Abschwemmung).
Sonstige Hinweise für korrekte Silos
- Fahrsilos über 3 m Höhe sind baugenehmigungspflichtig. Bei Unterschreitung dieser Maße sind sie genehmigungsfrei.
- Für genehmigungsfreie Silos gelten aber trotzdem einige baurechtliche Vorschriften, wie die Einhaltung von Abständen und die wasser-, straßen- und naturschutzrechtlichen Vorschriften.
- Silobehälter nach dem sogenannten Traunsteiner Modell sind nach den besonderen Baugrundsätzen des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu errichten. Die Broschüre "Bau und Betrieb von Flachsilos und Sickersaftableitung" des Landwirtschaftsministeriums sowie das ALB-Arbeitsblatt "Flachsilos und Sickersaftableitung" können bei der ALB Bayern e.V. bestellt werden; siehe "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.
Im übrigen sind die Vorschriften der Anlagenverordnung (VAwS) zu beachten.
Gülle, Festmist und Jauche
Gülle enthält einen hohen Anteil an Ammoniumstickstoff. Dieser kann im Gewässer zu Ammoniak umgewandelt werden, das schon in sehr geringer Konzentration giftig für Kleinlebewesen und Fische ist.
Beim Abbau von Wirtschaftsdünger wird im Gewässer Sauerstoff verbraucht, der somit den Lebewesen fehlt. Faulschlammbildung und oft auch Fischsterben sind die Folgen.
Der Nährstoffgehalt von Gülle liegt weit über dem von häuslichem Abwasser. Vor allem die Anreicherung von Phosphat führt in langsam fließenden Gewässern zu starker Algenbildung (=Eutrophierung). Sterben große Mengen von Algen ab, kommt es erneut zum Sauerstoffentzug mit den genannten Folgen.
Das unzulässige Einleiten von Festmistsickerwasser oder Jauche führt in Kläranlagen zu Belastungsstößen, die nicht abgebaut werden können und die Reinigungsleistung beinträchtigen.
Mängel und Fehler bei der Lagerung und Ausbringung
Ein erhöhter Eintrag von Nährstoffen in Gewässer erfolgt durch:
- Ausbringung auf wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Böden
- ungenügenden Abstand zu Oberflächengewässern
- Ausbringung in hochwassergefährdeten Talauen
- Abschwemmung bei Niederschlägen und stark geneigten Flächen
Gülleausbringung auf gefrorenem Boden
Mängel und Fehler bei der Lagerung
Oftmals haben schon kleine Unachtsamkeiten große Wirkungen:
- Undichte Güllekanäle und Güllebehälter
- defekte Schieber
- überlaufende Güllegrube
- undichte Dungstätten, Kanäle und Jauchebehälter
- verstopfte oder vereiste Einläufe für Jauche
- Zufluss von Oberflächenwasser in Dungstätte oder in Jauchebehälter
Gewässerverträgliche Lagerung von Gülle, Festmist und Jauche
Tief - oder Hochbehälter zur Güllelagerung
- genug Lagerraum für 6 Monate (sämtliche Einleitungen berücksichtigen, z.B. häusliches Abwasser), um eine pflanzengerechte Ausbringung zu gewährleisten
- mind. 20 m Abstand des Behälters zu Flüssen und Bächen
- Sicherheitszuschlag für Niederschläge, unkontrollierte Zuflüsse ausschließen
- standsichere, dauerhaft und kontrollierbar dichte Anlage
Im übrigen sind die Vorschriften der Anlagenverordnung (VAwS) zu beachten.
Tief- oder Hochbehälter zur Güllelagerung
Dauerhafte Jauche- und Festmistlagerplätze
- Lagerraum für mindestens 6 Monate
- Wasserzufluss in Dungstätte und Jauchebehälter ist auszuschließen
- Festmist-Lager müssen dicht sein, eine Umfassung ist erforderlich
- Jauche muss abgeleitet und in kontrollierbar dichtem Behälter gesammelt werden
- Einlauf in Jauchebehälter muss freigehalten werden
Im übrigen sind die Vorschriften der Anlagenverordnung (VAwS) zu beachten.
Schema einer Dungstätte mit Jauchebehälter
Festmist-Zwischenlager
- nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit jährlichem Standortwechsel
- max. Lagerdauer 5 Monate
- die Mindestdecke der humosen Bodenzone muss 20 cm betragen
- der Grundwasserstand soll mindestens 2 m unter der Geländeoberfläche sein, grundwassernahe Standorte scheiden deshalb aus
- der Abstand zu oberirdischen Gewässern muss mindestens 50 m, zu Gräben 20 m betragen
- der Abfluss von Jauche muss vermieden werden
Lagerbehälter in Wasserschutzgebieten
In Wasserschutz- und sonstigen wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gebieten gelten besondere Anforderungen:
- in den Zonen I und II eines Wasserschutzgebietes sind Lagerbehälter i.d.R. nicht zulässig
- in Zone III eines Wasserschutzgebietes werden besondere Bedingungen an Dichtheit und Kontrollierbarkeit gestellt
Gewässerverträgliche Ausbringung von Gülle
- Abstand zu Oberflächengewässern mindestens 10 m
- vegetationsbegleitende Gülleausbringung (Spätherbst- und Winterausbringung führen zu Verlusten)
- nicht auf gefrorenen, schneebedeckten, wassergesättigten Flächen düngen
- bei Hanglagen Einzelgaben reduzieren und darauf achten, dass keine Abschwemmungen in Oberflächengewässer stattfinden
- Düngegabe abhängig von Pflanzenbedarf, im Boden verfügbaren Nährstoffen, Boden- und Anbaubedingungen festlegen
- bessere Nährstoffausnutzung durch Auswahl günstiger Fruchtarten
- Zwischenfrucht bindet Stickstoff
- geringste Auswaschungsgefahr bei Grünland
- möglichst hoher Ausnutzungsgrad der Nährstoffe bei der Düngung. Große Nährstoffverluste treten auf bei starkem Wind, intensiver Sonneneinstrahlung, breitwürfiger Ausbringung und Ausbringung vor Starkniederschlägen
Gewässerverträgliche Ausbringung von Festmist und Jauche
- Abstand zu Gewässern mind. 10 m
- nicht auf gefrorenen, schneebedeckten oder wassergesättigten Flächen düngen
- Einarbeitung in den Boden fördert dessen biologische Aktivität und verbessert seine Wasserspeicherfähigkeit
- vegetationsbegleitende Ausbringung (Spätherbst- und Winterausbringung führen zu Nährstoffverlusten)
Biogasanlagen
Das "Biogashandbuch Bayern" enthält Informationen zu Biogasanlagen (Kapitel: Grundlagen und Technik) sowie sämtliche Vorschriften, die zu beachten sind. Es ist in zwei Fassungen verfügbar: Kurzfassung und Materialienband. Beide Fassungen sind im Internet abrufbar. In der Kurzfassung werden die Anforderungen meist nur in Tabellenform zusammengefasst. Sie ist nur als Vorabinformation gedacht.
Für Planer, Betreiber und Behörden ist die Langfassung, der Materialienband, maßgeblich. Das Kap. 2.2.4 enthält die wasserwirtschaftlichen Anforderungen.
Weiterführende Informationen
Links zu anderen Angeboten
- [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Liste der fachkundigen Stellen an den Kreisverwaltungsbehörden
- [EXT] Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB)
- [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Biogashandbuch
- [EXT] Publikationsshop des Geschäftsbereichs: Publikationen zum Thema Gewässerschutz und Abwasserentsorgung
