Wasserwirtschaftsamt
Traunstein

Umwelttipps - Umgang mit Wasser in Hof und Garten

Auto waschen

Das Auto gelegentlich mit der Hand aus dem Eimer oder aus dem Wasserschlauch zu waschen verbraucht zwar nicht all zu viel Wasser, kann aber dennoch die Umwelt nachhaltig belasten. Mit dem Waschwasser und Reinigungsmitteln werden u.a. Öle, Fette, Teer, Ruß und Schwermetallstäube abgewaschen und in den Untergrund bzw. die Kanalisation geleitet. Autowaschen ist auf öffentlichem Grund meistens verboten und auf Privatgrund nicht empfehlenswert. Allein schon aus Gründen des Gewässerschutzes sollten Sie Ihr Auto in einer Waschanlage mit Waschwasserwiederverwendung waschen lassen. Achten Sie dabei auf das Umweltzeichen "Blauer Engel"!

Gehwege und Stellflächen

Befestigte Flächen, wie zum Beispiel private Gehwege, Abstellflächen oder Stellplätze können mit durchlässigen Belägen gestaltet werden.
Folgende Vorteile ergeben sich aus der Durchlässigkeit dieser Flächen:

Beispiele für geeignete Flächen zur Entsiegelung bisher undurchlässiger Flächen:

Spartipp

Verdunstung

Eine weitgehende Verdunstung von Regenwasser unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und mindert die Mengen, die gesammelt, versickert oder abgeleitet werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Abfluss verzögert und das Wasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Ein Beispiel zur Umsetzung dieses Zieles ist das Begrünen von Dächern oder Fassaden.
Durch eine Begrünung wird eine

Der Weg von Niederschlagswasser. Gesammeltes Niederschlagswasser wird in den Lebensraum zurückgegeben. + Der Weg von Niederschlagswasser

Garten gießen

Auch wenn der Wasserverbrauch für das Garten gießen nur wenige Prozent des Gesamtverbrauches beträgt, so verursacht er an warmen Sommerabenden in Siedlungsgebieten sehr hohe Verbrauchsspitzen, die das Wasserwerk abdecken muss. Außerdem ist Trinkwasser dafür viel zu schade.

Hausbrunnen

Die Wasserentnahme in geringem Umfang aus einem Hausbrunnen fällt wasserrechtlich unter den sog. Gemeingebrauch und ist genehmigungsfrei, auch das Gießen des Hausgartens. Die Brunnenbohrung müssen Sie jedoch mindestens vier Wochen vorher bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde anzeigen. Wollen Sie aber das Hausbrunnenwasser z.B. zur Toilettenspülung verwenden, dann müssen Sie bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen satzungsgemäß Antrag auf (Teil-)Befreiung stellen. Die Adresse finden Sie in Ihrer Wasser-Jahresabrechnung.
Zum Thema Hausbrunnen berät Sie gerne Ihr Wasserwirtschaftsamt.

Schwimmbecken und Gartendusche

Aber Vorsicht: Kinder sollten wegen der Verkeimungsgefahr kein Wasser aus dem Schlauch trinken!