Wasserwirtschaftsamt
Traunstein

Metalldächer

Niederschlagswasser:

Niederschlagsabflüsse von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer, Zink oder Blei können Abschwemmungen der genannten Schwermetalle enthalten. Um Beeinträchtigungen der Gewässer weitgehend auszuschließen, ist vor einer Versickerung oder Einleitung in ein oberirdisches Gewässer eine geeignete Vorbehandlung erforderlich.

Grundsätzlich ist die gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Untergrund wie auch die Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer von der Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall wasserrechtlich zu genehmigen. Ausnahmen sind möglich, sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Für die erlaubnisfreie Einleitung ins Grundwasser (Versickerung)

  • [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) (PDF - 30KB)
  • [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) (PDF - 55KB)
  • Für die erlaubnisfreie Einleitung in oberirdische Gewässer

    In beiden Fällen können zur Vorreinigung des Niederschlagswassers von unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Bleiflächen verwendet werden:

    Für die Erteilung von Bauartzulassungen ist das Bayerische Landesamt für Umwelt zuständig. Als Beurteilungsgrundlage dienen die "Prüfkriterien zur vorläufigen Beurteilung von Versickerungsanlagen zum Rückhalt von Metallionen aus Niederschlagswasser von Metalldächern" vom 30.6.2008.

    Soll Niederschlagswasser von Metalldächern in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, sind die Anforderungen der örtlichen Entwässerungssatzung zu beachten.